Beim Sparen Steuern sparen

Mit einem Freistellungsauftrag kannst du die Steuern reduzieren, die auf deine Erträge anfallen. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du weniger ans Finanzamt zahlen musst und worauf du dabei achten solltest.

Grundsätzlich werden bei Kapitalerträgen Steuern fällig. Also auf Gewinne, die aus dem Besitz von Kapitalvermögen wie beispielsweise Geldanlagen, Aktien oder Fonds erzielt werden. Zu den Kapitalerträgen zählen unter anderem Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und Veräußerungsgewinne. Das bedeutet, du musst auf die Erträge, die du mit deinem Ersparten erzielst, Steuern zahlen – und das auch nicht zu knapp.

In Deutschland beträgt die Kapitalertragsteuer einheitlich 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Mit anderen Worten, du musst rund ein Viertel deiner Kapitalerträge abgeben. Um die Abführung der Steuer zu vereinfachen, wird dieser pauschale Steuersatz erhoben und in der Regel direkt von deiner Depotbank ans Finanzamt abgeführt.

Um trotzdem Anreize zu setzen, wurde ein Freibetrag eingeführt, der jedem Sparer zusteht. Diesen kannst du geltend machen, indem du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einrichtest. Bis 2022 betrug die Höhe dieses Freibetrags 801 Euro. Seit 2023 gilt der erhöhte Freibetrag von 1.000 Euro pro Person. Ehepaare können getrennt oder gemeinsam veranlagt werden, bei gemeinsamer Veranlagung gilt ein doppelter Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro. Die Kapitalerträge von Kindern werden übrigens nicht den Eltern zugerechnet, jedem Kind steht ebenfalls ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro zu. Diese benötigen allerdings einen gesonderten Freistellungsauftrag.

Die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Kapitalerträgen bildet § 44a des Einkommensteuergesetzes (EstG). Wenn die Höhe der Kapitalerträge, also deine erhaltenen Zinsen, Dividendenzahlungen und Kursgewinne aus der Veräußerung von Finanzinstrumenten, den eingerichteten Sparerpauschbetrag nicht überschreitet, muss keine Steuer auf die Gewinne bezahlt werden.

Wenn du bei mehreren Finanzinstituten ein Depot oder Konto führst, kannst du mehrere Freistellungsaufträge stellen und den Freibetrag auf die einzelnen Institute aufteilen. Daher solltest du gut abschätzen, wie hoch die jeweiligen Kapitalerträge bei jeder Bank sind. Insgesamt dürfen die Erträge den Freibetrag von 1.000 Euro, bzw. 2.000 Euro bei Ehepartnern, nicht überschreiten. Überhöhte Freistellungsaufträge filtert das Finanzamt heraus und kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld wegen Verletzung des Steuerrechts erteilen.

Wusstest du schon? Bei SRFN kannst du direkt bei der Eröffnung in der App deinen Freistellungsauftrag einrichten.

Die SRFN App gibt es für iOS und Android. Du findest sie in deinem App-Store.

 

Hinweis: Grundsätzlich solltest du über steuerliche Belange mit einem Steuerberater sprechen und dich sorgfältig informieren. Dieser Beitrag dient zu Marketing- und Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar.

9.1.23
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